Richtlinienkatalog zur Benutzung des Amts zur Bewilligung von Dienstreisen
I. Allgemeiner Teil
§1 Was soll denn ABeDi bitte sein?
Das Amt zur Bewilligung von Dienstreisen (ABeDi) verkauft Reisen. Unser Konzept ist einfach: Wir bieten jeden Tag eine Reise zu einem unschlagbar günstigen Preis in einem einzigartigen Arrangement an, die es nur hier und auch nur für die Dauer von drei Tagen zu buchen gibt. Und immer nur solange der Vorrat reicht!
§2 Und wer zum Teufel ist verantwortlich für diesen Schwachsinn?
Verantwortlich hierfür ist die Nix-wie-weg Reisen GmbH & Co. KG, näheres siehe Impressum oder direkt unter Kontakt.
§3 Warum gibt es nur eine Reise pro Tag?
Weil unser Beamter Helmfried Hansemann aus zeitlichen Gründen nur eine Reise pro Tag bearbeiten kann! Deswegen wird auch nur eine Reise pro Tag für maximal 72 Stunden oder solange Zimmer vorhanden sind, verfügbar sein. Ist unser Kontingent erschöpft, wird es das Angebot in dieser Art und Weise nie wieder geben.
§4.1 Und wann sollte ich aufstehen, um das neue Angebot zu sehen?
Pünktlich um Mitternacht erscheint auf ABeDi täglich ein neues Angebot. Nicht dass unser Beamter so lange arbeiten würde, allerdings arbeiten die PCs in der Stadtverwaltung genauso langsam wie seine Benutzer. Von daher braucht der – Achtung Kalauer – Beamtenapparat gute acht Stunden, bis das Angebot vom Einreichen bei Dienstschluss auf der Startseite vom ABeDi erscheint.
§4.2 Wie lange kann ich mir das Reiseangebot dann holen?
Das Angebot ist nach Ablauf der ersten 24 Stunden noch für weitere 48 Stunden verfügbar. Somit kann man sich die Reise binnen drei Tagen sichern – es sei denn, sie ist vergriffen.
§4.3 Gibt es die Reise später noch einmal auf ABeDi?
Nein. Jedes Angebot ist einmalig.
§5 Angenommen, ich müsste mal Überstunden machen und könnte dann nicht rechtzeitig verreisen, könnte ich die Reise dann auch verschieben?
Nein. Unsere einmaligen Angebote sind einmalig und nicht veränderbar.
§6.1 Wie kann ich sehen, wie viele Zimmer es noch gibt?
Gar nicht, das ist ja der Clou an der Sache.
§6.2 Wie oft kann ich das Zimmer buchen?
So lange, bis das vorhandene Kontingent erschöpft ist.
§7 (aufgehoben)
II. Der Bestellvorgang
§8 Wie geht das? Ich kenn mich mit dem neumodischen Kram nicht aus…
Macht nix – wir Beamte auch nicht. Einfach immer der Anleitung folgen und brav alle Felder ausfüllen.
§9 Wie bezahle ich die Reise?
Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug, laut den Kollegen von der Stiftung Warentest die sicherste Zahlungsmethode in Deutschland!
§10 Muss ich aus Deutschland sein, um buchen zu können?
Bei uns muss man gar nichts
Meinetwegen können sogar Österreicher oder Indianer buchen – solange sie über ein deutsches Bankkonto verfügen.
§11 Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?
Unser Amt gibt Ihre Daten selbstverständlich niemals an Dritte weiter! Ihre Anschrift wird bei uns gespeichert und da bleibt sie auch, nähere Informationen gibt’s in der Datenschutzerklärung.
III. Kontakt
§12 Wer beantwortet mir meine restlichen Fragen?
Guckst du…



